Änderung der Richtlinie bei Einfuhr von Holzpackmitteln

Holzpackmittel, die als Ware in die EU eingeführt werden, müssen seit dem 1. Oktober ISPM 15-konform sein

Die EU hat ihre Richtlinie 2000/29/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der  Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse geändert. Seit dem 1. Oktober 2014 müssen gemäß der Durchführungsrichtlinie 2014/78/EU alle Holzpackmittel und Paletten, die aus Drittländern in den Binnenmarkt eingeführt werden, gemäß ISPM 15 behandelt und gekennzeichnet sein – gleichgültig, ob Sie als Ware oder als Verpackung eingesetzt werden. Die Ausnahmeregelung, nach der Holzpackmittel und Paletten bislang ohne ISPM 15-Behandlung in die EU eingeführt werden durften, wenn sie nicht zum Transport von Gegenständen – not in use – eingesetzt werden, ist damit hinfällig.

Damit dürfen beispielsweise keine Kisten oder Paletten mehr ohne ISPM 15-Behandlung und Kennzeichnung aus Nicht-EU-Ländern wie Weißrussland oder der Ukraine in den Binnenmarkt importiert werden.

  Download: Richtlinie (PDF, 337KB)

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