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Packgutsicherung / Signieren

Packgutsicherung / Signieren

Sämtliche Verpackungen werden von uns mit nachfolgend aufgeführten Symbolen gekennzeichnet.


Einfuhrbestimmungen

Vorschriften und Länderüberblick

Im Rahmen des IPPC (International Plant Protection Convention), einer Unterorganisation der FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) wurden phytosanitäre Vorschriften für den internationalen Handel mit Verpackungen aus Vollholz erlassen. Hiernach erfüllt die Firma Gühring die Richtlinien, die für die Behandlung von Verpackungen aus Holz erforderlich sind. Anerkannt ist die Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von 56° C über mindestens 30 Minuten.

Die Firma Gühring ist ein autorisierter Betrieb und darf entsprechend der Kennzeichnungsverordnung die Verpackungen kennzeichnen. Vom Pflanzengesundheitsamt wurde uns einmalig eine Nummer zugeteilt. Diese ist wichtiger Bestandteil beim Kennzeichnungs-Code.

Die Firma Gühring erfüllt alle diese Standards und bietet ihren Kunden den optimalen Service. Dies ist die Ergänzung zu sicher und termingerecht. Es folgt eine Auflistung von Staaten, die den IPPC - Standard in naher Zukunft umsetzen werden bzw. umgesetzt haben. Hierbei werden die wesentlichen Anforderungen im Überblick sowie der Zeitpunkt der Umsetzung aufgeführt.
 

Kennzeichnungscode:

Europa
Bulgarien

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 06.03.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Europäische Union

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • Innerhalb EU findet der ISPM 15 keine Anwendung
  • Für Lieferungen aus Drittländern (außer Schweiz) gilt seit dem 01.03.2005 der ISPM 15
  • Die Notwendigkeit des Einsatzes von entrindetem Holz bei Holzpackmitteln ist auf den 01.01.2009 verschoben worden
  • Seit dem 1. Oktober 2014 müssen gemäß der Durchführungsrichtlinie 2014/78/EU alle Holzpackmittel und Paletten, die aus Drittländern in den Binnenmarkt eingeführt werden, gemäß ISPM 15 behandelt und gekennzeichnet sein – gleichgültig, ob Sie als Ware oder als Verpackung eingesetzt werden.

Inkrafttreten: ab 01.06.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Kroatien

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.01.2007
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Norwegen

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.01.2008
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Russland

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 10.09.2010
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Schweiz

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • Beim Warenverkehr mit den Mitgliedsstaaten der EU findet ISPM 15 keine Anwendung.

Inkrafttreten: ab 01.03.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Türkei

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Verwendung von entrindetem Holz

Inkrafttreten: ab 01.01.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Ukraine

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.10.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Weissrussland

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 10.09.2010
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Afrika
Ägypten

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.10.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Elfenbeinküste

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • Beschränkungen für Materialien die Krankheiten ins Land schleppen können.
  • Bei Einfuhr von Verpackungen wird ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangt.
  • Über die Einführung des IPPC Standards liegen derzeit keine Informationen vor.

Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Nigeria

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.04.2004
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Seychellen

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 15.03.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Senegal

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 15.08.2010
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Südafrika

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.01.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Nord- und Mittelamerika
Costa Rica

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 19.03.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Dominikanische Republik

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.07.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Guatemala

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 26.05.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Honduras

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 25.02.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Jamaika

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.01.2011
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Kanada

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Entrindetes Holz
  • Frei von Schädlingsbefall und deren Anzeichen

Inkrafttreten: ab 02.01.2004
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Kuba

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.10.2008
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Mexiko

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 16.09.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Nicaragua

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • Umsetzung von ISPM 15 wird empfohlen

Das Datum der Einführung ist noch nicht festgelegt
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Panama

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 17.02.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

USA

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Zurückweisung der Ware bei Nichtbehandlung

Inkrafttreten: ab 16.09.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Süd-Amerika
Argentinien

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.10.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Bolivien

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 03.09.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Brasilien

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Bei der Einfuhr von Verpackungsmitteln aus Holz, aus Ländern die den IPPC-Standard umgesetzt haben genügt als Nachweis die international vorgesehene Markierung
  • Brasilianischen Kontrolleuren wird die Möglichkeit einer Nachschau eingeräumt

Inkrafttreten: ab 02.05.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Chile

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Frei von Rinde

Inkrafttreten: ab 01.06.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Ecuador

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 30.09.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Kolumbien

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 15.09.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Trinidad und Tobago

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15 wird empfohlen

Inkrafttreten: ab 21.09.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Paraguay

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 16.11.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Peru

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.09.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Uruguay

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 15.08.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Venezuela

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 02.05.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Asien
China

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Frei von Rinde
  • Die Markierung der Holzpaletten / Holzpackmittel muss beim Öffnen des Containers sichtbar sein.

Inkrafttreten: ab 01.01.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Indien

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Holz frei von Rinde

Inkrafttreten: ab 01.11.2004
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Iran

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 10.09.2010
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Israel

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 23.06.2009
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Japan

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.04.2007
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Jordanien

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 12.01.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Kasachstan

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 10.09.2010
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Libanon

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 09.03.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Malaysia

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz
    
ISPM 15 für Malaysia und Sri Lanka
          
Ab dem 01.01.2010 fordert Malaysia für sämtliche Holzpackmittel den ISPM 15. Demnach sind gemäß der Notifizierung G/SPS/N/MYS/24 vom 13. Oktober 2009 und der Bekanntmachung Notice on Implementation of ISPM 15 for Imports vom 14. September 2009 alle Holzpackmittel, die ab dem 01.01.2010 in Malaysia eintreffen, entsprechend dem ISPM 15 zu behandeln und zu markieren. Dabei gewähren die Malaiischen Einfuhrbehörden eine Übergangsregel von sechs Monaten.

Gemäß der Notifizierung G/SPS/N/LKA/14 vom 14.Oktober 2009 wird der ISPM 15 ab dem 08.03.2010 in Sri Lanka implementiert. Sämtliche Holzpackmittel, die ab diesem Datum in Sri Lanka eintreffen sind gemäß dem ISPM 15 zu behandeln und zu markieren. Dabei wird eine sechsmonatige Übergangsregelung gewährt.

Inkrafttreten: ab 01.01.2010
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Oman

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.12.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Philippinen

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Die Holzverpackung ist ab dem 01.07.2005 mit dem IPPC-Logo zu kennzeichnen.

Inkrafttreten: ab 01.01.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Russland

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 10.09.2010
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Südkorea

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Bei der Wiederverwendung der Verpackung hat eine erneute Kennzeichnung und Behandlung zu erfolgen.

Inkrafttreten: ab 01.06.2005
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Syrien

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.04.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Taiwan

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15

Inkrafttreten: ab 01.10.2004
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Türkei

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Verwendung von entrindetem Holz

Inkrafttreten: ab 01.01.2006
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Australien

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Das Holz muss vollständig frei von Rinde sein
  • Zusätzlich ist eine Packing Declaration abzugeben
  • Alternativ können die australischen Vorschriften für Cargo Container angewendet werden (dann gilt bei Trocknung oder Begasung die 21-Tage-Frist)
  • Für Sperrholz ist eine Erklärung über Herkunft, Herstellungs-zeitraum und erstmalige Verwendung notwendig

Inkrafttreten: ab 01.09.2004
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Neuseeland

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • 1:1 Übernahme des IPPC-Standards ISPM 15
  • Frei von Rinde, Erdreich und Schädlingsbefall
  • Alternativ können die Vorschriften Neuseelands angewandt werden

Inkrafttreten: ab 16.04.2003
Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Samoa

Gegenwärtige Anforderungen für Packmittel aus Vollholz

  • Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15 wird empfohlen

Für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

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